NISG 2026 · § 31 Abs. 2
Cybersicherheitsschulung für Leitungsorgane
Die gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat. 13 Module als Videoschulung mit Wissensüberprüfung, Sektor-Vertiefung und Teilnahmebestätigung als Nachweis für Behörde und Audit.
Schulungsleitung
Thorsten Jost
ISO 27001-Zertifizierungsauditor, NISG-Prüfer und ehemaliger Group CISO
Vom NISG-Prüfer Thorsten Jost entwickelt und für Sie kompakt zusammengefasst: Die Schulung vermittelt genau das, was Leitungsorgane nach § 31 NISG 2026 wissen und nachweisen müssen, aus der Praxis von Audits und Prüfungen.